Münk [00713]

Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1

Zust. Dienststelle: DLR Westerwald-Osteifel mit Dienstsitz: Mayen

 
 
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Westerwald-Osteifel in Mayen
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
 
Verfahrenskarte:  download
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Münk hat den Zweck, eine schnellwirksame, kostengünstige und umweltfreundliche Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen der im Verfahrensgebiet wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betriebe unter besonderer Berücksichtigung der Ziele der EG-Agrarreform herbeizuführen.

Der schnell fortschreitende Strukturwandel in der Landwirtschaft und die Zunahme der umweltschonenden extensiven Bewirtschaftungsweisen erfordert eine bessere und größere Flächenausstattung der landwirtschaftlichen Betriebe.

Im Flurbereinigungsverfahren Münk sollen deshalb die zersplitterten und unwirtschaftlich geformten Parzellen der wirtschaftenden Betriebe großzügig zusammengelegt und zweckmäßige Grundstücke geformt werden. In gleicher Weise werden auch die Flächen der nicht mehr selbst wirtschaftenden Betriebe neu geordnet und diesen die Möglichkeit eröffnet, ihre zusammengelegten Grundstücke an die künftig noch wirtschaftenden Betriebe langfristig zu verpachten.
Die bessere Flächenausstattung der Betriebe als Ergebnis der Flurbereinigung bildet bei gleichzeitiger Nutzung der Extensivierungsmöglichkeiten die Grundlage für eine sinnvolle Umsetzung der Agrarförderprogramme des Landes, insbesondere des Landtausch- und Pachtförderprogrammes und des Programmes zur umweltschonenden Landbewirtschaftung.

Die übrigen sachlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens liegen ebenfalls vor.

Ein ausreichendes landwirtschaftliches Wegenetz ist größtenteils vorhanden. Es kann durch Einziehung von zukünftig nicht mehr benötigten Wegen und durch kleinere Ausbaumaßnahmen auf seine zukünftigen Anforderungen hin ausgerichtet werden. Wasserwirtschaftliche Maßnahmen sind, mit Ausnahme von kleineren, zur Gewährleistung eines funktionsfähigen Wegenetzes erforderlichen Maßnahmen, nicht notwendig.

Die Flurbereinigung kann darüber hinaus die Voraussetzungen zur Verwirklichung landespflegerischer und grünordnerischer Maßnahmen schaffen, um die Einbindung des Dorfes in die Landschaft zu erhalten und zu entwickeln.
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss 23.11.1998
Wahl des Vorstandes der TG
Feststellung der Wertermittlung
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 31.07.2002
Planwunschtermin 12.11.2002
Allgemeiner Besitzübergang 23.07.2003
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 22.04.2004
Eintritt des neuen Rechtszustandes 01.10.2005
Berichtigung der öffentlichen Bücher 04.10.2005
Schlussfeststellung 29.09.2009
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
 
5. Kartenoben
 
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Ferdinand Retterath
Anschrift:
Eichenweg 1, 56729 Münk
Telefon:
02656/782
Email:
sonstige Mitglieder:
Bouhs, Albert
Schneider, Erich
Molitor, Karl
Weber, Walter
 
 
7. Mitarbeiter des DLR Westerwald-Osteifel in Mayenoben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
Bannerberg 4, 56727 Mayen
Email:
Landentwicklung-Osteifel@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Kohlhaas, Gerd
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Hüttig, Thomas
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Ommerborn, Claudia
Sachgebietsleitung Landespflege:
Tenbuß, Martin
Sachgebietsleitung Bau:
Buhle, Stefan
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
330 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
261
Kosten:
238.000 EUR Euro
Finanzierung:
194.000 EUR Zuschüsse
19.000 EUR Eigenleistung
25.000 EUR besondere Deckungsmittel
beteiligte Gemeinden:
 
9. Verfahrensbilderoben
 
 


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Planwunschtermin
Merkblatt Dauergrünland
Zustimmungserklärung der Eigentümer zur Aufteilung gemeinschaftlichen Eigentums
Vermessung und Abmarkung in Flurbereinigungsverfahren
Antrag auf Abmarkung
Vollmacht
Erklärung
Vollmacht zur Vertretung bei der Vorstandswahl
Antrag auf Grenzanzeige der neuen Flurstückel