Die Aufklärungsversammlung ist eine Informationsveranstaltung für die voraussichtlich betroffenen Grundstückseigentümer.
Sie werden insbesondere informiert über
- Verfahrensart
- Ziel und Zweck des anstehenden Verfahrens
- die Abgrenzung des Verfahrensgebietes
- den verfahrenstechnischen Ablauf
- die voraussichtlichen Kosten und deren Finanzierung.
Die Aufklärungsversammlung findet in der Regel in der Hauptgemeinde statt. Eine Einladung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachungen in den zur Bodenordnung vorgesehenen Gemeinden. |