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Allgemeine Informationen zum Prüfbericht einer Honiganalyse | |
Stand: 03/11/2021 | |
![]() | Die Anlage des Prüfberichtes: Die Pollenliste als Anlage: Wurde eine Sortenbestimmung, Vollanalyse oder Pollenanalyse enthält der Prüfbericht i.d.R. eine Pollenliste als Anlage. Auf diese wird während der mikroskopischen Untersuchung, die gesichteten Pollen den Arten/Gattungen zugeordnet und gibt einen Überblick, welche Pollen- bzw. Pflanzenvielfalt in einem Honig vorhanden ist. Da dies in erster Linie ein Arbeitspapier während der Analyse darstellt, wird diese während des Mikroskopierens ausgefüllt und kann zusätzliche handschriftliche Notizen enthalten. |
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Beanstandungen: Werden bei einem Honig Beanstandungen festgestellt, bedeutet dies, das der untersuchte Honig den gesetzlichen Vorschriften oder den Richtlinien, nach denen dieser bewertet wurde, nicht entspricht. In der Regel ist die festgestellte Abweichung auf die gesamte geerntete Charge übertragbar. In einigen Ausnahmen, die als solche im Befund hervorgehoben werden, betrifft dies lediglich das untersuchte Probenglas. Analysierte Honigproben werden grundsätzlich nach der Honigverordnung in der aktuell gültigen Fassung beurteilt Je nach Angaben des Probeneinsenders wird zusätzlich eine Beurteilung z.B. nach dem Richtlinien des D.I.B. durchgeführt, dessen Anforderungen an den Honig etwas strenger als in der Honigverordnung sind |
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