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Allgemeine Informationen zum Prüfbericht einer Honiganalyse
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Allgemeine Informationen zum Prüfbericht einer Honiganalyse. Der Prüfbericht einer Honiganalyse Die erste Seite des Prüfberichtes enthält: Adressat Laborinterne Probennummer: Die Probennummer setzt sich aus dem Untersuchungsjahr und einer fortlaufenden Nummer zusammen. Bei Rückfragen diese bitte immer bereithalten Angaben zur Probe: In diesem Abschnitt wird das Probeneingangsdatum sowie der Untersuchungszeitraumdokumentiert Auch die Kennzeichnung der Probe durch den Einsender und die Art der Verpackung/Glases ggf. mit Mengenangaben und MHD sind erfasst. Der Untersuchungsumfang ist mit Teilanalyse/Sortenbestimmung/Vollanalyse hier zu finden. Charakteristik des Honigs: Die Bewertung des Sensorik, Sauberkeit und Konsistenz sind in diesem Abschnitt zu finden und beschreibt die Honigprobe. Diese Prüfung erfolgt zu Beginn der Untersuchung. Die Aufmachung wird nur dann bewertet, wenn es sich um ein Verkaufsgebinde handelt. Im Beurteilungstext (Seite 2 des Prüfbefundes) wird ggf. auf diese Punkte zusätzlich eingegangen. Chemisch-physikalische Analyse: Die Analyseverfahren sind mit der Methode in diesem Abschnitt zu finden. Wurde eine Analyse nicht durchgeführt ist diese als nicht analysiert hinterlegt. Messunsicherheiten werden auf Anfrage vorgehalten. Liegen Messwerte nahe oder über dem Grenzwert, wird dieser grundsätzlich in der Analyse wiederholt, so dass eine Doppelbestimmung durchgeführt wird. In diesem Fall wird im Beurteilungstext (Seite 2 des Prüfbefundes) die Grenzwertüberschreitung vermerkt und die Messunsicherheit des Verfahrens angegeben. Die Grenzwerte ergeben sich entsprechend der Beurteilung des Honigs z.B. nach der Honigverordnung oder den Richtlinien des D.I.B (Weitere Informationen) Die zweite Seite des Prüfberichtes enthält: Mikroskopische Untersuchung: Wurde eine Sortenbestimmung, Vollanalyse oder Pollenanalyse durchgeführt finden sich in diesem Abschnitt Angaben zu: Pollen: Nach Durchsicht des mikroskopischen Präparates werden Haupt-, Neben- und Begleittrachten festgelegt und prozentual ausgezählt. Bei der Auszählung werden grundsätzlich 500 Pollen gezählt, den Trachten zugeordnet und der relative Anteil berechnet. Pollen nektarloser Pflanzen wird erfasst, aber nicht als relativer Anteil berechnet wird. Honigtauelemente: Unter Honigtauelementen versteht man Pilze, Algen, Sporen und kristalline Massen sowie Wachswolle und Wachsröhrchen. Diese sind Bestandteil des Honigs und werden mit Honigtau durch die Bienen eingetragen. Bei der mikroskopischen Untersuchung werden diese relativ zum Pollengehalt geschätzt: (- praktisch keine, + wenige, ++ mittlere Megen, +++ viel). Sonstige Sedimentbestandteile: Neben den Honigtauelementen können im Sediment auch andere Sedimentbestandteile im Honig vorkommen, die auf unterschiedliche Wege in den Honig gelangen. Hier werden beispielsweise Rußpartikel, Hefen, Brandsporen, ... aufgeführt sein. Sind im Honig neben diesen Sedimentbestandteilen auch viele Honigtauelemente vorhanden, kann diese Trachtquelle auch ein möglicher Eintragsweg sein. Abhängig von den Sedimentbestandteilen, dem möglichen Eintragsweg und der abgeschätzen Menge dieser Bestandteile, können diese zur Beanstandung führen. Dies ist dann im Beurteilungstext vermerkt. Beurteilung Nach Abschluss der Analysen und Untersuchungen wird der Honig in seiner Gesamtheit beurteilt. Wurde eine Pollenanalyse durchgeführt, wird eine Sortenempfehlung nach den organoleptischen, chemisch-physikalischen und mikroskopischen Eigenschaften des Honigs (siehe auch Leitsätze des Honigs, Richtlinien des D.I.B.) vorgenommen. Werden Abweichungen festgestellt, werden diese hier vermerkt und begründet. Der Bezug zu den gesetzlichen Grundlagen wie der Honigverordnung wird hier hergestellt. Wir ein Honig nach D.I.B. Richtlinien beurteilt, ist auch dies hier vermerkt. Die Anlage des Prüfberichtes: Die Pollenliste als Anlage: Wurde eine Sortenbestimmung, Vollanalyse oder Pollenanalyse enthält der Prüfbericht i.d.R. eine Pollenliste als Anlage. Auf diese wird während der mikroskopischen Untersuchung, die gesichteten Pollen den Arten/Gattungen zugeordnet und gibt einen Überblick, welche Pollen- bzw. Pflanzenvielfalt in einem Honig vorhanden ist. Da dies in erster Linie ein Arbeitspapier während der Analyse darstellt, wird diese während des Mikroskopierens ausgefüllt und kann zusätzliche handschriftliche Notizen enthalten. Wissenswertes zum Prüfbefund: Beanstandungen: Werden bei einem Honig Beanstandungen festgestellt, bedeutet dies, das der untersuchte Honig den gesetzlichen Vorschriften oder den Richtlinien, nach denen dieser bewertet wurde, nicht entspricht. In der Regel ist die festgestellte Abweichung auf die gesamte geerntete Charge übertragbar. In einigen Ausnahmen, die als solche im Befund hervorgehoben werden, betrifft dies lediglich das untersuchte Probenglas. Analysierte Honigproben werden grundsätzlich nach der Honigverordnung in der aktuell gültigen Fassung beurteilt Je nach Angaben des Probeneinsenders wird zusätzlich eine Beurteilung z.B. nach dem Richtlinien des D.I.B. durchgeführt, dessen Anforderungen an den Honig etwas strenger als in der Honigverordnung sind Alle Bilder ©DLR
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