Dürkheimer Bruch [41168]

Unternehmensflurbereinigung nach §87 ff

Zust. Dienststelle: DLR Rheinpfalz mit Dienstsitz: Neustadt

 
© DLR
 

Vorläufige Anordnung

Mit Stichtag 04.09.2023 wird den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke, die von dem vorzeitigen Ausbau der gemeinschaftlichen Anlagen betroffen sind (siehe Karte), zum Zweck des Ausbaues der Anlagen Besitz und Nutzung an den betroffenen Flächen entzogen.

(s. Bekanntmachungen)


letzte Aktualisierung: 08/11/2023
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 

Übersichtskarte (unmaßstäblich)
Darstellung auf der Grundlage der Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung. Mit Genehmigung des Landesamtes für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz.
 
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
Zielsetzung des Verfahrens ist die Umsetzung der im Planfeststellungsbeschluss vom 30.04.2013 festgestellten Maßnahmen für die Verbesserung des Hochwasserrückhalts im Einzugsgebiet der Isenach und die Verbesserung der Agrarstruktur.
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 06/02/2015
Anordnungsbeschluss 07/20/2015
Wahl des Vorstandes der TG 09/09/2015
Feststellung der Wertermittlung 09/23/2019
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 10/18/2022
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Die Veröffentlichungen erfolgen hier nachrichtlich. Fristen werden hierdurch nicht in Lauf gesetzt.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte ortsüblich in den Amts- und Gemeindeblättern der Flurbereinigungsgemeinde sowie den angrenzenden Gemeinden.

Aktuell

Aktuell

    Vorläufige Anordnung gem. § 36 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
    öffentliche Bekanntmachung vom 11.08.2023
    Vorläufige Anordnung gem. § 88 Nr. i.V.m. § 36 Flurbereinigungsgesetz
    öffentliche Bekanntmachung vom 19.09.2019

Archiv

    Aufklärungsversammlung
    Aufklärungsversammlung (Vortrag)
    Anordnungsbeschluss
    vom 20.07.2015
    Einladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
    Vorläufige Anordnung gem. § 88 FlurbG i.V.m. § 36 FlurbG
    vom 17.11.2017
    1. Änderungsbeschluss vom 28.03.2018
    Vorläufige Anordnung vom 19.04.2018
    Vorläufige Anordnung gem. § 88 FlurbG i.V.m. § 36 FlurbG
    Öffentliche Bekanntmachung vom 09.10.2018
    Vorläufige Anordnung gem. § 88 FlurbG i.V.m. § 36 FlurbG
    vom 05.11.2018

    2. Änderungsbeschluss
    vom 04.02.2019


    Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin
    über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Satz 2 Flurbereinigungsgesetz

    vom 03.05.2019

    Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
    öffentliche Bekanntmachung vom 23.09.2019

    Signalisierung von Vermessungspunkten für die Luftbildvermessung
    öffentliche Bekanntmachung vom 20.01.2022

    Geringfügige Änderung des Flurbereinigungsgebietes gem. § 8 Abs. 1 FlurbG
    öffentliche Bekanntmachung vom 28.06.2022
 
5. Kartenoben
 
    Karten zur vorläufigen Anordnung gem. § 36 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 11.08.2023

    "Wertermittlungskarte" zur Feststellung der Wertermittlung gem. § 32 Satz 3 FlurbG vom 23.09.2019
    M 1 : 2000

    Karten zur vorläufigen Anordnung gem. § 88 Nr. 3 FlurbG i.V.m.
    § 36 FlurbG vom 19.09.2019
    M 1 : 2000
    und Karte "Rückstaubereiche"
    Karte zur vorläufigen Anordnung
    1. Bauabschnitt 1 : 2000

Zur besseren Erkennbarkeit


Karte zur vorl Anordnung.pdfKarte zur vorl Anordnung.pdf

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    Karte zur vorläufigen Anordnung
    Archäologische Sondierung Flutmulde Mittelgraben 1 : 1000

Zur besseren Erkennbarkeit


uebers_vorlaeufige_ano_2_dina2.pdfuebers_vorlaeufige_ano_2_dina2.pdf

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    Übersichtskarte 1 : 2000
    mit Flurstücksnummern

Zur besseren Erkennbarkeit


uebersichtskarte_mit _flurstücksnummern.pdf

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    Übersichtskarte zum Anhörungs- und Erläuterungstermin
    über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Satz 2 Flurbereinigungsgesetz

    M 1 : 2000


 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Jan Eymael
Anschrift:
Pfeffingen 2, 67098 Bad Dürkheim
Telefon:
06322/8607
Email:
jan.eymael@gmx.de
sonstige Mitglieder:
Wolf, Walter
Schick, Klaus
Brust, Karl-Heinz
Wolf, Andreas

Stellvertreter:
Theiß, Peter
Bähr, Günter
Seitz, Emmi
Fröhlich, Gertraud
Krapp, Wolfgang
 

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
© DLR
 
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadtoben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
67433 Neustadt, Konrad-Adenauer-Str. 35
Email:
Landentwicklung-Rheinpfalz@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Merkel, Claudia
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Blankart, Markus
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Litzel, Bianka
Sachgebietsleitung Landespflege:
Kintscher, Robert
Sachgebietsleitung Bau:
Müller, Christof
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Unternehmensflurbereinigung nach §87 ff
Verfahrensgröße:
532 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
988
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Birkenheide, Erpolzheim, Maxdorf, Weisenheim Am Sand
 
9. Verfahrensbilderoben
 
 


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Planwunschtermin
Merkblatt Dauergrünland
Zustimmungserklärung der Eigentümer zur Aufteilung gemeinschaftlichen Eigentums
Vermessung und Abmarkung in Flurbereinigungsverfahren
Antrag auf Abmarkung
Vollmacht
Erklärung