Neitersen-Schöneberg [81073]

Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1

Zust. Dienststelle: DLR Westerwald - Osteifel mit Dienstsitz: Montabaur

 
 
Bekanntgabe der Ausführungsanordnung gemäß § 61 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
I. Anordnung
1. Mit Wirkung vom 22. Mai 2023 wird die Ausführung des durch die Nachträge 1-3 geänderten Flurbereinigungsplanes im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Neitersen-Schöneberg angeordnet.
2. Die nach den §§ 34 und 85 Nr. 5 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546),
in der derzeit geltenden Fassung, festgesetzten zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums sind aufgehoben.


II. Hinweise
Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes hat folgende rechtliche Wirkungen:
1. Die Abfindung jedes Beteiligten tritt in rechtlicher Beziehung an die Stelle seiner alten Grundstücke und Rechte.
Die im Flurbereinigungsplan aufgeführten neuen Teilnehmer werden Eigentümer der für sie ausgewiesenen
Grundstücke.

2. Rechte und Pflichten, die durch den Flurbereinigungsplan abgelöst oder aufgehoben werden, erlöschen; neue im
Flurbereinigungsplan begründete Rechte und Pflichten entstehen. Die öffentlichen und privatrechtlichen Lasten
der alten Grundstücke gehen, soweit sie nicht aufgehoben oder abgelöst werden, auf die neuen Grundstücke
über.

3. Die im Flurbereinigungsplan getroffene Regelung öffentlicher Rechtsverhältnisse wird wirksam.
4. Mit dieser Ausführungsanordnung enden die rechtlichen Wirkungen der “Vorläufigen Besitzeinweisung” vom
04.08.2014 (§ 66 FlurbG).

5. Anträge auf Beteiligung von Nießbrauchern an den dem Eigentümer zur Last fallenden Beiträgen, auf Erhöhung
oder Minderung des Pachtzinses oder auf Regelung des Pachtverhältnisses (§§ 69 und 70 FlurbG) sind – soweit
sich die Beteiligten nicht einigen können – gemäß § 71 FlurbG spätestens drei Monate nach Erlass dieser
Anordnung beim DLR Westerwald-Osteifel zu stellen.


III. Anordnung der sofortigen Vollziehung
Die sofortige Vollziehung dieses Verwaltungsaktes nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), in der derzeit geltenden Fassung, wird angeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen ihn keine aufschiebende Wirkung haben.

Weitere Informationen zur Bekanntgabe der Ausführungsanordnung können der pdf-Datei (Ausfuehrungsanordnung.pdf) unter Punkt 4. entnommen werden.


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Auswirkungen der Corona-Pandemie

Aufgrund der aktuellen Entwicklung um das Coronavirus sind wir leider gezwungen einige Maßnahmen zu veranlassen.
Der Schutz der Teilnehmer/innen der Flurbereinigungsverfahren und unserer Mitarbeiter/innen hat für uns oberste Priorität. Um unsere Mitarbeiter/innen zu schützen arbeiten diese bereits teilweise von zu Hause aus. Selbstverständlich sind wir telefonisch oder per E-Mail weiterhin erreichbar.
Für die meisten Angelegenheiten ist eine persönliche Vorsprache nicht zwingend erforderlich.
Bitte verzichten Sie daher auf Ihr persönliches Erscheinen am DLR.

Die Außendiensttätigkeit unserer Mitarbeiter/innen wurde erheblich eingeschränkt. So werden derzeit ausschließlich Außendienste ohne Kundenkontakt durchgeführt. Veranstaltungen mit Kundenkontakt wurden bzw. werden zeitnah abgesagt. Neue Veranstaltungen werden bis auf weiteres nicht terminiert, da die Dauer der Einschränkungen derzeit nicht absehbar ist. Alle weiteren Arbeiten ohne direkten Kundenkontakt werden selbstverständlich fortgeführt.

Mit unseren Maßnahmen möchten wir die Anstrengungen zur Verlangsamung der Virusausbreitung unterstützen.
Für Verzögerungen im Ablauf des Flurbereinigungsverfahrens bitten wir um Ihr Verständnis.

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letzte Aktualisierung: 04/24/2023
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Westerwald - Osteifel in Montabaur
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von 874 ha und umfasst im Wesentlichen folgende Flächen:
im Landkreis Altenkirchen in der Verbandsgemeinde Altenkirchen

in der Gemeinde Neitersen
- die Gemarkung Neitersen ganz jedoch mit Ausnahme der Flächen, die dem Flurbereinigungsverfahren Schürdt-Obernau
unterlegen haben

- die Gemarkung Niederölfen ganz
- die Gemarkung Neiterschen ganz jedoch mit Ausnahme der Flächen, die dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren
Niederwambach-Ratzert zugezogen wurden

in der Gemeinde Schöneberg
- die Gemarkung Schöneberg ganz jedoch mit Ausnahme der Flächen, die dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren
Niederwambach-Ratzert zugezogen wurden

- Teile der Gemeinde Fluterschen – hier nur die Grundstücke aus der Flur 1, die an die Gemarkung Schöneberg angrenzen.

Ob Ihr Grundstück im Verfahren ist, entnehmen Sie bitte 4. Bekanntmachungen


 
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
Verbesserung der Agrarstruktur
Umsetzung Nutzungskonzept Wiedaue
Naturschutz durch Nutzung
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 11/08/2006
Anordnungsbeschluss 12/07/2006
Wahl des Vorstandes der TG 04/24/2007
Feststellung der Wertermittlung 11/15/2012
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 03/22/2013
Planwunschtermin 12/03/2013
Allgemeiner Besitzübergang 08/04/2014
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 04/27/2015
Eintritt des neuen Rechtszustandes 05/22/2023
Berichtigung der öffentlichen Bücher 10/18/2023
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Flurbereinigungsbeschluss
beschluss.pdf
Änderungsbeschlussaenderungsbeschluss.pdf
Vorlage der Wertermittlungladung.pdfladung.pdf
Vortrag zum Anhörungstermin zur Bekanntgabe der Wertermittlungvorlage_we_neitersen.pdfvorlage_we_neitersen.pdf
Feststellung der Wertermittlungfeststellung.pdffeststellung.pdf
Planfeststellung Wege- und Gewässerplan
oeffentl_bekanntmachung.pdfoeffentl_bekanntmachung.pdf
Ladung zur Rohplanoffenlage
(geplante neue Feldeinteilung)
ladung.pdfladung.pdf
Vorläufige Besitzeinweisungbesitzeinweisung.pdfbesitzeinweisung.pdf
Überleitungsbestimmungenueberleitungsbest.pdfueberleitungsbest.pdf
2. Änderungsbeschluss2_aenderungsbeschluss.pdf2_aenderungsbeschluss.pdf
Ladung zur Planvorlageladung_planvorlage.pdfladung_planvorlage.pdf
Ladung Bekanntgabe Nachtrag 1Ladung_Nachtrag_1.pdfLadung_Nachtrag_1.pdf
MasselandvergabeÖffentliche_Bekanntmachung.pdfÖffentliche_Bekanntmachung.pdf Bewerbungsvordruck.pdfBewerbungsvordruck.pdf Zuteilungsbedingungen.pdfZuteilungsbedingungen.pdf Musterbeschriftung_Umschlag.pdfMusterbeschriftung_Umschlag.pdf Übersichtskarte_Masseland.pdfÜbersichtskarte_Masseland.pdf
Ladung Bekanntgabe Nachtrag 2 (Gesamt)Ladung_Nachtrag_2_Gesamt.pdfLadung_Nachtrag_2_Gesamt.pdf
Ladung Bekanntgabe Nachtrag 3Ladung_Nachtrag_3.pdfLadung_Nachtrag_3.pdf
Bekanntgabe der AusführungsanordnungAusfuehrungsanordnung.pdfAusfuehrungsanordnung.pdf
 
5. Kartenoben
 
Übersichtskarte des Verfahrensgebietes
verfahrensgebiet_180209_dina0.pdf
Karte zum Änderungsbeschlussaenderungsbeschluss_dina0.pdf
Wertermittlungskarteip_wertermittlung_frei.pdfip_wertermittlung_frei.pdf
Neue Wertermittlungskarte (zur Feststellung)
ip_wertermittl_feststell_frei.pdfip_wertermittl_feststell_frei.pdf
Plan nach §41 FlurbG
plan41_benehm_vorsta_frei.pdfplan41_benehm_vorsta_frei.pdf
Legende zum Plan §41l_plangen_dina3.pdfl_plangen_dina3.pdf
Erläuterungsbericht


Verzeichnis der Festsetzungen
erlber_nach_fachaufsichtalt.pdferlber_nach_fachaufsichtalt.pdf
Verzeichnis der Festsetzungen.pdfVerzeichnis der Festsetzungen.pdf
Plan nach §41 FlurbG (Planfestellung)plan41_ip_planfestst_frei.pdfplan41_ip_planfestst_frei.pdf
Karte zur Rohplanoffenlagevorl_zuteilungskarte_frei.pdfvorl_zuteilungskarte_frei.pdf
Karte zum 2. Änderungsbeschlussip_2_aenderungsbeschl_frei.pdfip_2_aenderungsbeschl_frei.pdf
Karte zur Planvorlagenbplanvorlage_frei.pdfnbplanvorlage_frei.pdf
Plan nach §41 FlurbG 3. Änderungplan41aenderung_n3_frei.pdfplan41aenderung_n3_frei.pdf
Erläuterungsbericht



Verzeichnis der Festsetzungen
erlaeuterungsbericht_n3.pdferlaeuterungsbericht_n3.pdf
vdf_n3.pdfvdf_n3.pdf
MasselandvergabeÜbersichtskarte_Masseland.pdfÜbersichtskarte_Masseland.pdf
Karte zur Vorlage des Nachtrages 2 (Gesamt) Karte_des_Neuen_Bestandes_zum_Nachtrag_2_Gesamt.pdfKarte_des_Neuen_Bestandes_zum_Nachtrag_2_Gesamt.pdf
Karte zur Vorlage des Nachtrages 3 Karte_des_Neuen_Bestandes_zum_Nachtrag_3.pdfKarte_des_Neuen_Bestandes_zum_Nachtrag_3.pdf
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Manfred Hähr
Anschrift:
Ringstraße 27, 57638 Neitersen
Telefon:
02681/5435
Email:
sonstige Mitglieder:
Horst Klein
Stefan Oettgen
Heinz Hähr
Jürgen Schneider
Bernd Schneider
Winfried Eller
Erwin Bettgenhäuser
Karl Heinz Demuth
Walter Merkelbach
Walter Schüler
Karl Werner Schneider
Michael Klöcker
Manfred Sohnius
 
 
7. Mitarbeiter des DLR Westerwald - Osteifel in Montabauroben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
56410 Montabaur, Bahnhofstr. 32
Email:
Landentwicklung-Westerwald@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Turck, Sebastian
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Cramer, Jonas
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Bendorff-Schmitt, Elke
Sachgebietsleitung Landespflege:
Schoeffel, Kai Uwe
Sachgebietsleitung Bau:
Diefenthal, Norbert
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
870 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
806
Kosten:
Gesamtausführungskosten 1.026.743 € davon zuwendungsfähige AK: 1.004.463 € Euro
Finanzierung:
Zuschüsse (82 %): 873.882 €
Eigenleistung (18 %): 130.581 €
beteiligte Gemeinden:
Fluterschen, Neitersen, Niederwambach, Schöneberg, Stürzelbach
 
9. Verfahrensbilderoben
 

© DLR
 


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Vollmacht
Erklärung