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Aufgrund der aktuellen Entwicklung um das Coronavirus sind wir leider gezwungen weiterhin einige einschränkende Maßnahmen zu veranlassen. Der Schutz der Teilnehmer/innen der Flurbereinigungsverfahren und unserer Mitarbeiter/innen hat für uns oberste Priorität. Um unsere Mitarbeiter/innen zu schützen arbeiten diese bereits teilweise von zu Hause aus. Selbstverständlich sind wir telefonisch oder per E-Mail weiterhin erreichbar. Für die meisten Angelegenheiten ist eine persönliche Vorsprache nicht zwingend erforderlich.
Verfahrensstand
Der Wege- und Gewässerplan (Plan nach § 41 FlurbG) wird derzeit vorbereitet.
Die Kartierung des besonders geschützten Grünlands gemäß § 15 Landesnaturschutzgesetz finden sie unter der Rubrik "Karten".
Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken