Winkel [11029]

Beschleunigte Zusammenlegung nach §91

Zust. Dienststelle: DLR Mosel mit Dienstsitz: Bernkastel-Kues

 
© DLR Mosel
 
letzte Aktualisierung: 09/15/2020
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Bernkastel-Kues
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
 
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2. Ziele des Verfahrensoben
 
In das Beschleunigte Zusammenlegungsverfahren Winkel werden die landwirtschaftlichen Grundstücke der Gemarkung Winkel, die von diesen eingeschlossenen Waldflächen (bewaldeten Bachtäler) und die bebaute Ortslage sowie zwei Flurstücke der Gemarkung Immerath einbezogen. Das Zusammenlegungsgebiet hat eine Fläche von rd. 602 ha. Der Ortsgemeinderat hat mit Beschluss in seiner Sitzung am 11.07.2006 die Durchführung eines Beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens befürwortet. Das Beschleunigte Zusammenlegungsverfahren wird gem. §§ 91 ff. FlurbG angeordnet mit dem Ziel, Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, des Naturschutzes und der Landespflege, der naturnahen Entwicklung von Gewässern und der Gestaltung des Landschaftsbildes zu ermöglichen oder auszuführen. Bei der Projektbezogenen Untersuchung wurden agrarstrukturelle Mängel festgestellt, die die Durchführung eines beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens erfordern. Es wurde beispielsweise festgestellt, dass die bestehende Flurverfassung (landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Flächen) im Untersuchungsgebiet mit einer durchschnittlichen Besitzstücksgröße von ca. 1,6 ha und dementsprechend kurzen Schlaglängen nicht mehr den heutigen Anforderungen eines rationellen Arbeits- und Maschineneinsatzes genügt. Die vorhandene Flurverfassung führt zu überhöhten Bewirtschaftungskosten. Eine Stabilisierung der landwirtschaftlichen Betriebe wird nur möglich sein, wenn die Kosten der Außenwirtschaft nachhaltig gesenkt werden. Durch die Verbesserung des Wegenetzes und die Zusammenlegung der Grundstücke sollen Wirtschaftsstücke (unter Berücksichtigung von Pachtflächen) von etwa 5 ha Größe und einer Schlaglänge von bis zu 400 m Länge entstehen. Durch die Einbeziehung der bebauten Ortslage wird hierfür ein hoher Wirkungsgrad erreicht. Außerdem können Maßnahmen der Dorferneuerung unterstützt werden. Das vorhandene Hauptwirtschaftswegenetz ist ausreichend, bedarf jedoch einer Sanierung. Die örtliche Lage und Erschließungsfunktion dieser Wege ist zufrieden stellend und daher bei der Wegekonzeption anzuhalten. Die innere Erschließung durch Gras- oder Erdwege ist zu engmaschig. Daher sind die Furchenlängen der Mechanisierung anzupassen. Neben der Verbesserung der Agrarstruktur sollen durch das Zusammenlegungsverfahren Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, auch durch die Aktion 'Mehr Grün durch Flurbereinigung', und Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung von Gewässern unter Berücksichtigung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Verbandsgemeinde Daun aus dem Jahre 2004 ermöglicht bzw. bodenordnerisch unterstützt werden. Eine Verbesserung des Landschaftsbildes und der Erholungseignung, die Ausweisung von Gewässerrandstreifen im Rahmen der 'Aktion Blau', und die Umsetzung der Vorgaben der 'Planung vernetzter Biotopsysteme' lassen sich durch eine ländliche Bodenordnung im Rahmen eines modernen Flächenmanagements unmittelbar umsetzen. Die Einbeziehung der Waldflächen (bewaldete Bachtäler) ist hauptsächlich zur Vermeidung aufwändiger Vermessungsarbeiten erforderlich. Daneben ist aber auch eine aus landwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher und landespflegerischer Sicht sinnvolle Gestaltung der Waldränder notwendig. Die Zuziehung der beiden Flurstücke der Gemarkung Immerath (Straßenflurstücke L 16) erfolgt zur einfacheren zweckmäßigeren Abgrenzung des Verfahrensgebietes entlang der natürlichen Grenze. Insgesamt kommt die Projektbezogene Untersuchung zu dem Ergebnis, dass die Verbesserung der Agrarstruktur und die angestrebten Ziele zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes am zweckmäßigsten mit der Durchführung eines Beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens erreicht werden. Deshalb wurde die Entscheidung zu Gunsten dieser Verfahrensart nach dem Flurbereinigungsgesetz getroffen.
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 11/02/2006
Anordnungsbeschluss 11/27/2006
Wahl des Vorstandes der TG 03/22/2007
Feststellung der Wertermittlung 01/06/2010
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 01/12/2010
Planwunschtermin 07/10/2009
Allgemeiner Besitzübergang 08/30/2010
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 05/31/2011
Eintritt des neuen Rechtszustandes 02/19/2013
Berichtigung der öffentlichen Bücher 12/13/2012
Schlussfeststellung 08/27/2020
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungsterminvorl_wert_winkel.pdf
Änderungsbeschlussaend1_winkel.pdf
Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung anhoerung.pdf
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlungfeststell_wert_wink.pdf
Rohplanvorlagerohplan_winkel.pdf
Informationen zum Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren Immerathinfo_winkel.pdf
Vorläufige Besitzeinweisungbesitzeinweisung_winkel.pdf
Überleitungsbestimmungenueberleitung_winkel.pdf
Ladung zum Anhörungstermin über den Inhalt des Zusammenlegungsplanes und zur Bekanntgabe des Zusammenlegungsplanes
(eingestellt am 03.05.2011)
planvorl_winkel.pdf
Informationsveranstaltung zu "Mehr Grün durch Flurbereinigung"
(eingestellt am 14.02.2012)
mehr_gruen_immerath_winkel.pdf
Ladung zur Bekanntgabe des durch Nachtrag I geänderten Zusammenlegungsplanes und zum Anhörungstermin
über den Inhalt des geänderten Zusammenlegungsplanes
vorl_n1_winkel.pdf
Ladung zur Bekanntgabe des durch Nachtrag II geänderten Zusammenlegungsplanes und zum Anhörungstermin
über den Inhalt des geänderten Zusammenlegungsplanes
(eingestellt: 13.11.2012)
vorl_n2_winkel.pdf
Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757) - Feststellung der UVP-Pflicht -
(eingestellt: 13.12.2012)
uvpverz_n1-4_winkel.pdf
Vorzeitige Ausführungsanordnung
(eingestellt: 09.01.2013)
vorzausf_11029.pdf
Aktion „Mehr Grün durch Flurbereinigung“ / 2. Durchlauf
(eingestellt: 11.03.2013)
mg_2013_11029.pdf
Zuteilung der Massegrundstücke gegen Geldausgleich
(eingestellt: 26.09.2013)
verw1_11029.pdfverw1_11029.pdf
Aktion „Mehr Grün durch Flurbereinigung“
- Obstbaumschnittkurs -
(eingestellt: 03.02.2014)
ob_schnitt_veroeff.pdfob_schnitt_veroeff.pdf
Ladung zur Bekanntgabe des durch Nachtrag III geänderten Zusammenlegungsplanes und zum Anhörungstermin
über den Inhalt des geänderten Zusammenlegungsplanes
(eingestellt: 19.03.2014)
Nachtrag3_11029.pdfNachtrag3_11029.pdf
Schlussfeststellung
(neu eingestellt: 15.09.2020)
Schlussfeststellung_Int.pdf
 
5. Kartenoben
 

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Rohplan Ortslagerohplan_winkel_ortslage.pdf
Rohplanrohplan_winkel.pdf
Plan zur vorläufigen Besitzeinweisung winkel_besitz.pdf
Nachtrag I
(eingestellt: 19.04.2012)
Winkel_Nachtrag1.pdf
Neuer Bestand - Nachtrag II -
(eingestellt: 26.11.2012; Größe 1,2 MB)
Neuer Bestand - Nachtrag III -
(eingestellt: 01.04.2014; Größe 2,9 MB)
Winkel_Nachtrag3_frei.pdfWinkel_Nachtrag3_frei.pdf

© DLR Mosel
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Norbert Tauer
Anschrift:
Reimelshof, 54558 Winkel
Telefon:
06573-996353
Email:
sonstige Mitglieder:
Prescher Jörg (Stellvertr. Vors.)
Hölzer Josef
 
©
 
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Bernkastel-Kuesoben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
54470 Bernkastel-Kues, Görresstrasse 10
Email:
dlr-Mosel@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Gillmann, Jens
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Thielen, Jürgen
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Becker, Maximilian
Sachgebietsleitung Landespflege:
Neß, Carsten
Sachgebietsleitung Bau:
Schlösser-Arend, Heidemarie
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Beschleunigte Zusammenlegung nach §91
Verfahrensgröße:
603 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
253
Kosten:
467.400,00 Euro
Finanzierung:
90 % durch Zuschüsse
10 % durch die Teilnehmer (Eigenleistung)
beteiligte Gemeinden:
Winkel (Eifel)
 
9. Verfahrensbilderoben
 

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alle Fotos: © DLR


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Vollmacht
Erklärung