Weininvestitionsförderung (GMOWi) - SP-0304

Stand: 02/15/2024
Wer wird gefördert?
Weinbaubetriebe, Erzeugerzusammenschlüsse, Genossenschaften, Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung


Was wird gefördert?
Im Bereich der investiven Förderung Wein wird in 2 Teilinterventionen unterschieden.
  • Teilintervention 1 betrifft die bereits bekannte Förderung in Investitionen materieller und immaterieller Art in Verarbeitungseinrichtungen und Infrastrukturen von Weinbaubetrieben sowie Vermarktungsstrukturen und –instrumente, die die Wettbewerbsfähigkeit der Weinbaubetriebe und Weinerzeuger erhöhen sollen.
  • Teilintervention 2 enthält Umweltaspekte, durch die Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte in Weinbausysteme zur Steigerung der Energieeffizienz, Energieeinsparung, Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt. Die Teilintervention 2 wird grundsätzlich nur über technische Investitionen möglich sein und umfasst eine Erhöhung des Fördersatzes von +5%. Die Positivliste zur Teilintervention 2 -Energie- ist im Merkblatt enthalten.


Wie wird gefördert?
  • Technische und sonstige Maßnahmen mit einem förderfahigen Mindestinvestitionsvolumen ab 10.000 Euro
  • Bauliche Maßnahmen mit einem förderfähigem Mindestinvestitionsvolumen ab 30.000 Euro
  • Förderfähige Investitionssumme innerhalb der Förderperiode je nach Betriebsgruppe bei 3 oder 5 Mio. Euro

Was sind die Fördervoraussetzungen?
  • Die Investitionen müssen der Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechte Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung oder Vermarktung der Erzeugnisse im Sinne von Anhang VII Teil II der Verordnung (EG) Nr. 1308/2013 dienen.
  • Mindestinvestitionssumme 10.000 Euro bei Technik
  • Mindestinvestitionssumme 30.000 Euro bei Bau
  • Nachweis der Qualifikation der/des Begünstigten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebs
  • Vorwegbuchführung
  • Nachweis über die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens nach den Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde
  • vereinfachtes Investitionskonzept bei der Förderung von Maschinen und Geräten und bei Vorhaben unter 150.000 Euro förderfähigen Investitionsvolumen, ansonsten großes Investitionskonzept
  • Nachweis der gesicherten Finanzierung des Vorhabens
  • mehr als 25 % der Umsatzerlöse aus der Landwirtschaft
  • Einhaltung der Mindestgröße nach § 1 Abs. 5 ALG
  • Betriebssitz muss sich in Rheinland-Pfalz befinden
  • Fristgerechte Produktionsmeldungen
  • Keine Bewirtschaftung von ungenehmigten Rebflächen
  • Auswahl im durchzuführenden Auswahlverfahren

Zusätzlich für das Teilvorhaben 2 - Energieeinsparung
  • Die Investitionen müssen der Verringerung der Auswirkungen des Weinsektors der Union auf die Umwelt, für Energieeinsparungen sowie zur Verbesserung der globalen Energieeffizienz im Weinsektor dienen.


Förderausschlüsse
  • Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand von mehr 25%
  • Unternehmen in Schwierigkeiten i.S.d. Art. 2 Nr. 14 VO (EU) 702/2014
  • Unternehmen im Insolvenzverfahren
  • Unternehmen mit offenen Rückzahlungsanforderungen
  • Investitionen, die bereits vor der Vollständigkeitsbestätigung begonnen wurden


Nicht gefördert werden:
  • Ersatzinvestitionen
  • Unbare Eigenleistungen
  • Investitionen in Maschinen und Geräte für die Außenwirtschaft
  • Umsatzsteuer, Preisnachlässe wie z.B. Skonto und unbar Eigenleistungen
  • Sonstige Kosten im Zusammenhang mit Leasingverträgen, wie die Gewinnspanne des Leasinggebers, Zinskosten der Refinanzierung, Verwaltungskosten incl. Gebühren, Gemeinkosten oder Versicherungskosten
  • Bei der Förderung von Technischen Anlagen und sonstigen Maßnahmen werden keine baulichen Maßnahmen gefördert


Möchten Sie nähere Informationen und Unterstützung für eine Antragstellung erhalten?
Dazu empfehlen wir Ihnen, sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unternehmens- und Förderberatung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz zu wenden.

Detaillierte Informationen und alle Vordrucke zu unserem Antragsverfahren finden Sie hier:

Antrag
Anlagen Datenschutz, Transparenz und Verhaltenskodex
Anlage Sanktionsvertrag
Anlage Einzelunternehmer/Gesellschafter/verbundene Unternehmen
vereinfachtes Investitionskonzept
förderf.Investvol. <150.000 EUR
Investitionskonzept
förderf. Investvol. >150.000 EUR
Investitionskonzept Unternehmen
Merkblatt incl. Positivliste Energie
Vergabe/Vergleichsangebote
Bieterverzeichnis
KMU-Regelung
Kreditbereitschaftserklärung
Bescheinigung der Umsatzerlöse
Steillagennachweis
Leitfaden zur
Vorhabenbeschreibung
Baukosten DIN 276
Referenzkosten
Erklärung zum Architektenvertrag
Tankcheck
GAP-Kurzbeschreibung
Auszug GAP-Auswahlkriterien

Ausführliche Informationen zum GAP-Strategieplan finden Sie hier

Auswahlverfahren 2023/2024 GMOWi
Förderverfahren
Termine der Auswahlverfahren
für vollständig vorliegende Anträge bis zum
Budget EUR
Ergebnis
(gebundene Mittel)
GAP-SP SP-0304
verschoben
31.08.2023
GAP-SP SP-0304
30.06.2024
15.12.2023
GAP-SP SP-0304
30.06.2025
15.12.2024

Ergebnisse der bisherigen Auswahlverfahren können Sie hier einsehen.



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