Hebung

Die Teilnehmergemeinschaft kann die Teilnehmer zu Beiträgen heranziehen, durch welche der Ausbau der gemeinschaftlichen Anlagen getragen wird. Der Beitragsmaßstab der einzelnen Teilnehmer richtet sich nach dem Verhältnis des Wertes ihrer neuen Grundstücke.
Die Beiträge der Teilnehmer zu den Kosten der Flurbereinigung sind, solange der endgültige Beitragsmaßstab - der Wert der neuen Grundstücke - noch nicht feststeht, zunächst als Vorschüsse nach einem vorläufigen Beitragsmaßstab zu heben. Als vorläufiger Beitragsmaßstab kann die Fläche der alten Grundstücke herangezogen werden.
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft beschließt die Hebung. Zahlungen sind auf das Verbundkonto des Verbandes der Teilnehmergemeinschaften unter Angabe der auf dem Beitragsbescheid angegebenen Ordnungsnummer (Ord. Nr.) zu leisten.