Kapitalisierungsfaktor

Mit dem Kapitalisierungsfaktor werden Werteinheiten WE der Flurstücke in EURO-Beträge umgerechnet. Die sich daraus ergebenden Grundstückswerte entsprechen annähernd den ortsüblichen Verkehrswerten.
Eine solche Umrechnung wird in einer Bodenordnung dann benötigt, wenn Teilnehmer auf eine Landabfindung verzichten und stattdessen einen Geldausgleich erhalten oder eine Differenz zwischen dem Landabfindungsanspruch und der tatsächlich zugeteilten Flurstücke in Geld auszugleichen ist.