Vogelabwehr im Obstbau (11/07) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vogelabwehr 1. Übersicht Wirksame Vogelabwehr lässt sich am ehesten durch eine Kombination verschiedener Methoden erreichen. Die effizientesten Methoden sind nebst Kostenrahmen hier kurz zusammengefasst. Reine Ultraschallgeräte und Vogelscheuchen gelten allgemein als wenig wirksam.
1.1 Bezugsquellen Vogelabwehr
2.1 Akustische Geräte: Schreckschussapparate, Geräte mit Lautsprecher - geregelt durch Landesimissionsschutzgesetz (LImSchG) vom 30.12.2000 und Richtlinien zur Umsetzung vom Juni 2004 - Nachtruhe muss gewährleistet sein (22 – 6 Uhr) - unregelmäßige Schallerzeugung anstreben wegen Gewöhnungseffekt und Lärmbelästigung - Schallrichtung von Ortslage abgewandt - Erlaubnispflicht durch Verbandsgemeinde- bzw. Stadtverwaltung - Mindestabstände je nach Art der Wohnbebauung und max. Schusszahl pro Tag
Schreckschusspistolen Gas- und Schreckschusswaffen sind ab 18 Jahren frei verkäuflich. zum führen oder transportieren wird der „kleine Waffenschein“ benötigt den „kleinen Waffenschein“ stellt die untere Waffenbehörde (Ordnungsamt der Verbandsgemeinde/Stadt) aus gegen eine Gebühr von ca.50 € das Tragen einer geladenen Schreckschusspistole - ohne Besitz eines kleinen Waffenscheins - stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Quelle: Waffengesetz /WaffG), § 4 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 , §5, § 6 und §§ 51 ff 2.2 Einnetzung geregelt durch Landespflegegesetz, (LPflG) in der Fassung vom 5. Februar 1979 (GVBl. S. 36), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5.4.2005, §§1, 2, 24/1 u. 2 und deren Bewertung einer ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) Netzmaterial und Anbringung: Maschenweite der Netze max. 30 mm, Abstand zum Boden mind. 30 cm (zum Schutz von Vögel und Kleinsäuger) (Treten z.B. an Hecken, Waldrändern etc. seitlich einfliegende Schadvögel auf, kann die notwendige seitliche Abspannung mit Drahtgeflechten erfolgen, ausnahmsweise dürfen die Netze auch bis auf den Boden gezogen werden, wenn sie um die ganze Anlage herum im Boden fest verankert und straff gespannt sind) keine weitmaschigen Dünnfadennetzen oder Gespinstnetzen (z.B. Xironet-Netz, Tettmann-Netz, Crylde) Netze nach der Ernte nicht hängen lassen |
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