GQS Termine für Oktober 2023


Termine für Oktober 2023

Landwirtschaft
Grundbodenuntersuchung
Letzter Tag der Ausbringung von Düngemitteln > 1,5 % N in der TM (Gülle etc.) bis zu 30 kg Ammonium-N/ha oder 60 kg Gesamt-N/ha – zu bis 15.9. gesäten Zwischenfrüchten, Winterraps und Feldfutter oder bis 1.10. gesäter Wintergerste nach Getreide: 01.10.
Nitratbelastete Gebiete: Auf Grünland oder Ackerland mit mehrjährigem Futterbau bei einer Aussaat bis zum 15. Mai gilt ein verlängertes Ausbringverbot von Düngemitteln mit einem wesentlichen N-Gehalt (statt vom 1. November) schon vom 1.10.
Nitratbelastete Gebiete: Düngemittel mit einem wesentlichen N-Gehalt (ausgen. Festmist von HuK u. Kompost) dürfen nach der Hauptfruchternte bis zum 1. 10. nur zu Feldfutter oder Zwischenfrüchten mit Futternutzung (bei Aussaat bis 15.09.) aufgebracht werden, sowie zu Winterraps, wenn eine repräsentative Nmin Bodenuntersuchung auf dem jeweiligen Schlag oder der Bewirtschaftungseinheit einen Gehalt von 45 kg N/ha nicht überschreitet.
Nitratbelastete Gebiete: Kulturen, die nach dem 1. Februar gesät oder gepflanzt werden, dürfen nur mit stickstoffhaltigen Düngemitteln versorgt werden, wenn auf der Fläche eine Zwischenfrucht angebaut und diese nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Hiervon ausgenommen sind Flächen, die nach dem 1. 10. geerntet werden und Flächen, deren jährlicher Niederschlag im langjährigen Mittel 550 Millimeter pro Quadratmeter unterschreiten (Flächen im GeoBox-Viewer einsehbar).
GAP-Konditionalität, GLÖZ 6: Auf schweren Böden (mind. 17 % Tongehalt, Bodenart sL und schwerer) ist die Anforderung an die Mindestbodenbedeckung erfüllt, wenn ab der Ernte der Vorfrucht bis zum 01.10. keine wendende Bodenbearbeitung erfolgt (oder wenn die Vorfruchtkultur mindestens bis zum 1.10. noch nicht geerntet wurde)
GAP-Konditionalität, GLÖZ 5: Eine Pflugfurche vor Sommerungen ist in diesem Fall ab dem 01.10. erlaubt (siehe oben: Pflügeverbot beachten).
TAMG zum Antibiotikaminimierungskonzept: bis 01.10. Vorlage des Maßnahmenplans vom 1. Halbjahr beim Veterinäramt, wenn die Kennzahl 2 überschritten wurde.
GAP-SP Neu-Verträge und auch EULLa Alt-Verträge: Saum- und Bandstrukturen im Ackerbau: Pflege bei mehrjährigen Begrünungsmischungen bis 31.Oktober eines Jahres, 50 bis max. 70 % mähen / mulchen (30 - 50 % Rückzugsfläche)
EULLa Alt-Verträge: Saum- und Bandstrukturen im Ackerbau: einjähriger Begrünungsmischungen bei einjährigen Begrünungsmischungen ist auf die o. v. Pflegemaßnahmen vollständig zu verzichten Bodenbearbeitung/Mulchen ab 01.10. möglich
GAP-SP Neu-Verträge und auch EULLa Alt-Verträge: Extensive Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen: Extensive Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen 4 Monate Weidegang endet für Kuhhalter am 31.10.
EULLa Alt-Verträge Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen: Regelungen Milchkuhhaltung 4 Monate Weidegang endet am 31. 10.

Weinbau
Grundbodenuntersuchung
GAP-SP oder Neu Verträge und auch EULLa Alt-Verträge Umweltschonender Steil- und Steilstlagenweinbau: erosionshemmende Maßnahmen (Begrünungseinsaat, Selbstbegrünung oder Bodenbedeckung mit organischem Material) sind ab dem 1.10. zu ergreifen.

Sowohl die Online Version als auch die PC-Version zu GQS 2023 kann genutzt werden.

Auf der GQS-RLP.de Startseite befindet sich das überarbeitete Merkblatt zum Thema „Klärschlamm“


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