1999 / 03 - Gefährliche Schönheit – der Riesenbärenklau

Kaum zu verwechseln
Der Riesenbärenklau (Heracleum mantegazzianum), auch Herkuleskraut genannt, gehört wie beispielsweise auch die Möhre, Petersilie oder sein kleinerer Verwandter der Wiesenbärenklau, zu den Doldenblütlern. Er wird bis drei Meter hoch und bildet Blütendolden von etwa einem halben Meter Durchmesser. Aufgrund seiner imposanten Größe ist er kaum zu verwechseln. Lediglich die Engelwurz (Angelica archangelica, A. sylvestris) erreicht ähnliche Dimensionen und bildet einen vergleichbaren Blütenstand aus. Ein Blick auf die Blattform genügt jedoch um beide Arten sicher zu unterscheiden (Abb. 1). Während das Herkuleskraut ein tiefeingeschnittenes Blatt ausbildet, besitzt die Engelwurz ein aus Fiederblättern zusammengesetztes Blatt.

Zugereist aus dem Kaukasus
Das Herkuleskraut ist noch nicht lange in unserer einheimischen Flora zu finden. Vor etwa 100 Jahren wurde es erstmals von Botanikern als außergewöhnliche Zierpflanze aus seiner Heimat, dem Kaukasus, nach Westeuropa gebracht. In dieser vergleichsweise kurzen Zeit hat es sich rasant bei uns ausgebreitet.

Von naturaus bevorteilt
Folgende Konkurrenzvorteile haben die schnelle Ausbreitung ermöglicht:
  • Es werden zahlreiche Samen ausgebildet.
  • Die schwimmfähigen Samen verteilen sich schnell entlang von Gewässern.
  • Es fehlen natürliche Gegenspieler.




  • Die große Anpassungsfähigkeit erlaubt auch in Mittelgebirgslagen, abseits von Gewässern, ein ungebremstes Wachstum.
  • Die riesigen Blätter beschatten den Boden derart stark, daß andere Pflanzen weitgehend zurückgedrängt werden.

Aufgrund der hohen Nektarproduktion wird der Riesenbärenklau gerne von Bienen und anderen Insekten angeflogen.

Eine zunehmende Bedrohung für die einheimische Flora und Fauna
Mit fortschreitender Verbreitung des Neubürgers überwiegen leider die Nachteile:
® Einheimische, teils schützenswerte Flora und die damit verbundene Fauna, insbesondere an Gewässern, wird massiv verdrängt.
® Da die Herkulesstaude über Winter oberirdisch abstirbt, entstehen Kahlstellen, die verstärkt erosiongefährdet sind.

Eine Gefahr – auch für den Menschen
Der Riesenbärenklau ist natürlich nicht die einzige Pflanzenart, die eingeschleppt wurde und sich bei uns ausbreiten konnte. Goldrute, Pfeilkresse, Frühlingskreuzkraut oder Persischer Ehrenpreis sind weitere Beispiele. Im Gegensatz zur Herkulesstaude bergen sie aber keine Gesundheitsrisiken, denn es vergeht kein Jahr, ohne daß die vom Pflanzensaft verursachten Allergien, die schweren Verbrennungen gleichen, ärztlich behandelt werden müssen. Besonders gefährdet sind Kinder, denn die hohlen Pflanzenstengel und die riesigen Blätter laden geradezu zum Spielen ein. Besonders tückisch ist die Tatsache, daß die Allergien bei bedecktem Wetter auch drei Tage nach Hautkontakt erst auftreten können, wenn die betroffenen Hautpartien dem Sonnenlicht ausgesetzt werden.

Weitere Ausbreitung eindämmen
Es gilt daher eine weitere Ausbreitung des Riesenbärenklaues soweit als möglich zu verhindern.
Aufgrund seines ansprechenden Aussehens wurde das Herkuleskraut in der Vergangenheit häufiger in Ziergärten gepflanzt. Wegen der gesundheitlichen Risiken sollte darauf verzichtet werden. Nach entsprechender Information ist der Hobbygärtner sicherlich dazu bereit.
Im Erwerbsgartenbau wurden die Pflanzen zur Gewinnung der dekorativen getrockneten Blütenstände kultiviert. Dazu müssen die Pflanzen ausreifen, d.h. Samen produzieren. Als Trockengestecke eignen sich zahlreiche „harmlosere“ Pflanzenarten ohne das Risiko der Verschleppung einer sich rasch ausbreitenden, nicht einheimischen Art.
Auf landwirtschaftlich genutzten Flächen kann sich der Riesenbärenklau normalerweise nicht dauerhaft etablieren.
In der freien Landschaft muß gegen sich entwickelnde Pflanzenbestände vorgegangen werden. Dies erfordert nicht nur entsprechende Vorsichtsmaßnahmen, sondern auch einen langen Atem. Die Pflanzen regenerieren sich nicht nur aus dem Wurzelstock, sondern Jahr für Jahr entstehen neue Keimpflanzen aus den zahlreich gebildeten Samen. Es gilt daher durch Abschneiden der Blütenstände eine Samenbildung zu verhindern. Welche Gegenmaßnahmen in der freien Landschaft darüber hinaus noch in Frage kommen hängt u.a. vom Standort der Pflanzen ab. Die Anwendung von Herbiziden sollte nur in Ausnahmefällen erwogen werden. Er ist nur nach vorheriger Genehmigung durch die Kreisverwaltung (untere Landespflegebehörde) statthaft.

Nähere Auskünfte erteilen Naturschutzverbände (z.B. BUND, GNOR) und Dienststellen der Landwirtschafts- und Umweltministerien.





GrBl1999_03.pdf

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