1997 / 03 - Was geschieht mit Laub und Schnittgut?

Welches Material ist gemeint?

Auf Grünflächen fällt im Verlauf des Jahres organisches Material wie Rasenschnitt, Laub oder Gehölzschnitt an, dessen Abfuhr aufwendig und mit hohen Kosten verbunden ist. Dabei ist es ökologisch und ökonomisch sinnvoller, im Sinne eines biologischen Kreislaufs, dem Boden durch Belassen des organischen Materials wieder die Nährstoffe und Ausgangsstoffe für die Humusbildung zurückzuführen, die ihm ursprünglich entnommen wurden.

Wo ist die Rückführung organischen Materials möglich?

a) Rasenflächen:
Das Belassen von Schnittgut auf dem Rasen ist dann sinnvoll, wenn durch häufiges Mähen nicht allzu große Mengen anfallen, überwiegend trockenes Wetter herrscht und keine Verfilzung des Rasens zu befürchten ist. Intensivrasen im Sportplatz- und Golfbereich mit hoher Dichte scheiden daher für dieses Verfahren aus. Auf allen anderen Rasenflächen können dagegen nicht nur das bei relativ kurzen Schnittintervallen gewonnene Schnittgut, sondern auch flache Laublagen und Gehölzschnittgut bis zu einer Aststärke von 1-2 cm mit Mähgeräten zerkleinert und belassen werden.

b) Gehölzstandorte:
Auch unter Gehölzen ist die Ausbringung von Rasenschnittgut in begrenzten Mengen, Laub und gehäckseltem Schnittholz möglich. Rasenschnittgut sollte nur in dünnen Lagen von 3-4 cm ausgebracht werden, damit es auszutrocknen vermag und nicht in Fäulnis übergeht. Laub kann im unzerkleinerten Zustand unter Büschen und Bäumen verbleiben oder ausgebracht werden. Für die Ausbringung von Schnittholz unter Gehölzen ist eine vorhergehende Zerkleinerung des Astmaterials in Teilstücke bis etwa 5-10 cm Länge erforderlich. Außerdem sollte das Astmaterial beim Zerkleinerungsvorgang soweit zerfasert werden, daß die holzzersetzenden Mikroorganismen eine möglichst große Angriffsfläche vorfinden.


Probleme bei der Belassung von Schnittgut
  1. Die genannte Vorgehensweise erfordert Verständnis bei der Bevölkerung, die Schnittgut, Blütenblätter, Früchte oder Laub vielfach als "Dreck" ansieht, den es aus Liebe zu Ordnung und Sauberkeit zu beseitigen gilt.
  2. Das in der Grünpflege tätige Personal muß ein Gefühl dafür entwickeln, in welcher Schichthöhe Schnittgut auf der Rasenfläche verbleiben kann, um später wieder gut von Gras durchwachsen zu werden. Es kann erforderlich werden, das Material entweder gleichmäßiger zu verteilen oder bei übermäßigem Schnittgutanfall doch abzufahren. Dies ist jedoch nur in Ausnahmefällen erforderlich.
  3. Bei feuchter Witterung durch Taubildung oder Niederschläge können Probleme entstehen. Für frisch abgemähtes Gras besteht bei größeren Mengen die Gefahr der Fäulnisbildung. Der Rasen kann stellenweise absterben. Laub läßt sich in feuchtem Zustand schlechter zerkleinern. In beiden Fällen kann ein stellenweises Nacharbeiten mit dem Mäher notwendig werden, das jedoch in jedem Fall weniger aufwendig als Abfahren und Kompostieren an anderen Stellen ist.
  4. Auch, wenn zwischenzeitlich erforderliche Mähgänge unterblieben sind, und Schnittgutlängen von über 20 cm entstehen und dadurch große Mengen anfallen, gilt das in Bezug auf ein Nacharbeiten im vorhergehenden Absatz Gesagte.
  5. Auf der Rasenfläche verbleibendes Schnittgut muß gut zerkleinert sein. Gras, das mit einem Balkenmäher oder einer Sense gemäht wurde und in Schwaden flächig abgelegt wurde, ist weniger gut für ein Verbleiben auf der Grünfläche geeignet, weil es langsamer verrottet. Eine bessere Zerkleinerung von Laub-, Gehölz- und Rasenmähgut wird durch den Einsatz eines Kreisel- oder Schlegelmulchmähers erreicht.


Positive Auswirkungen
  1. Durch Schnittgut werden dem Boden Nährstoffe in pflanzengerechter Konzentration wieder zugeführt. Verbrennungsschäden, wie sie nach der Anwendung von Mineraldüngern entstehen können, sind nicht möglich. Eine zusätzliche Mineraldüngung wird in der Regel überflüssig.
  2. Das für Rasenschnittgut Gesagte gilt sinngemäß auch für die Zerkleinerung von Gehölzschnittgut und Herbstlaub auf der Rasenfläche. Solange bestimmte Mengen nicht überschritten werden und trockene Witterung herrscht, können die genannten Materialien auch in Verbindung mit dünnem Astmaterial bis etwa 1-2 cm Durchmesser auf der Rasenfläche zerkleinert und belassen werden. Schnell wird das zerkleinerte Schnittgut wieder vom Gras überwachsen und bildet an der Bodenoberfläche eine Humusschicht aus.
  3. Wenn man in Gehölzpflanzungen den Boden mit organischem Material abdeckt, wird der Unkrautwuchs unterdrückt. Ein gelegentliches Hacken durchgewachsenen Unkrauts kann erforderlich werden. Durch Rückführung organischen Materials wird im Boden die Mikroorganismentätigkeit angeregt. Diese Bodenmikroflora verbessert die Krümelstruktur des Bodens und überführt durch den Rotteprozeß die Pflanzenreste in eine im Boden stabilere Form, den Humus. Durch Humus wird das Festhaltevermögen für Nährstoffe und Wasser erhöht. Ausreichend mit Humus versorgte Böden überstehen dadurch besser Trockenperioden und zeigen keine Trockenrisse.
  4. Laub und Schnittholz dienen als Unterschlupf und Nisthilfen für Nützlinge wie Laufkäfer, Ohrwürmer, Igel, Spitzmaus und Vögel. Dadurch wird die Gefahr von Schädlingskalamitäten verringert. Das Belassen von Schnittgut auf den Rasenflächen fördert außerdem die Aktivität der Regenwürmer, was wiederum eine Bodenlockerung bewirkt.
  5. Das Belassen von zerkleinertem Schnittgut auf Grünflächen ist nicht nur umweltgerecht und biologisch sinnvoll, sondern es werden auch enorme Kosteneinsparungen dadurch erzielt, daß sowohl Abtransport als auch Kompostierung entfallen.


GrBl1997_03.pdf