Wer wird gefördert?
- landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen, die der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen (Primärproduktion).
- Natürliche und juristische Personen und ihre Unternehmen, unbeschadet der gewählten Rechtsform, bei denen mehr als 25 v. H. der Umsatzerlöse aus der Landwirtschaft kommen und die die ALG-Mindestgröße erreichen oder
- die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen.
- Kooperationen
Was wird gefördert?
Investitionen zur:
- Erzeugung von Primärerzeugnissen des Anhangs I AEUV, einschließlich der Tätigkeiten zur Vorbereitung eines tierischen oder pflanzlichen Erzeugnisses für den Erstverkauf, wie beispielsweise Reinigung, Lagerung, Kühlung etc
- Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen
- Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten
- Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung/Wettbewerbsfähigkeit; unter besonderer Berücksichtigung der Verbesserung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes
- Verbesserung des Tierwohls
- Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen sowie allgemeine Aufwendungen, etwa für Architektur- und Ingenieurleistungen
- Kauf von neuen Maschinen und Geräte der Innenwirtschaft
Wie wird gefördert?
- Produktive Investitionen zur Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe
- Basisförderung: 20 %
- Premiumförderung: 40 % - bei Investitionen in Tierhaltung unter Einhaltung der Premiumanforderungen an eine besonders tierartgerechte Haltung.
- Junglandwirtbonus: 10 % d. förderfähiges Investitionsvolumens, max. 20.000 €
- EIP-Zuschlag: 10 %
- 5 Mio. € förderfähiges Investitionsvolumen in der Förderperiode, für EL-0403 insgesamt.
Was sind die Fördervoraussetzungen?
- Nachweis der Qualifikation der/des Begünstigten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebs
- Vorwegbuchführung
- Nachweis über die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens nach den Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde
- vereinfachtes Investitionskonzept bei der Förderung von Maschinen und Geräten und bei Vorhaben unter 150.000 Euro förderfähigen Investitionsvolumen, ansonsten großes Investitionskonzept
- Nachweis der gesicherten Finanzierung des Vorhabens
- mehr als 25 % der Umsatzerlöse aus der Landwirtschaft
- Einhaltung der Mindestgröße nach § 1 Abs. 5 ALG
- Betriebssitz muss sich in Rheinland-Pfalz befinden
- Prosperitätsgrenze: 200.000 Euro
- Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen 20.000 Euro
- Auswahl im durchzuführenden Auswahlverfahren
Zusätzliche Förderverpflichtungen:
- Für Investitionen im Bereich des Tierwohls muss aus den Planungsunterlagen und der Vorhabenbeschreibung hervorgehen, dass das Vorhaben die für die Tierhaltung geltenden gesetzlichen Vorgaben erfüllt und bei Premiumförderung müssen besondere Anforderungen in der Tierhaltung zum Zeitpunkt der Fertigstellung erfüllt sein.
- max. 2 GV/ha selbstbewirtschafteter landwirtschaftlicher Nutzfläche incl. Flächen im Betriebsverbund und vertraglich vereinbarte Ausbringungsflächen
- 9 Monate Gülle-Lagerraum bei neugebauten Schweineställen.
Förderausschlüsse
- Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand von mehr 25%
- Unternehmen in Schwierigkeiten i.S.d. Art. 2 Nr. 14 VO (EU) 702/2014
- Unternehmen im Insolvenzverfahren
- Unternehmen mit offenen Rückzahlungsanforderungen
- Investitionen, die bereits vor der Vollständigkeitsbestätigung begonnen wurden
- Personen, die die Prosperitätsgrenze von 200.000 € überschreiten
Nicht gefördert werden:
- Ersatzinvestitionen
- Investitionen in den Sektoren Wein, Obst & Gemüse, die in den sektoriellen Interventionen gefördert werden können.
- Vorhaben, die aus Mitteln anderer öffentlicher Förderprogramme gefördert werden
- Erschließungskosten, soweit die Erschließung nicht nach Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde zugelassen ist.
- Landankauf
- Ausgaben, die nur mittelbar mit der Investition in Verbindung stehen (u.a. Rechtsberatungskosten, Ablösung von Verbindlichkeiten, laufende Betriebsausgaben) nach Vorgabe der regionalen Verwaltungsbehörde
Möchten Sie nähere Informationen und Unterstützung für eine Antragstellung erhalten?
Dazu empfehlen wir Ihnen, sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unternehmens- und Förderberatung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz zu wenden.
Detaillierte Informationen und alle Vordrucke zu unserem Antragsverfahren finden Sie hier:
Antrag | |
Anlagen Datenschutz, Transparenz und Verhaltenskodex | |
Anlage Sanktionsvertrag | |
Investitionskonzept
Förderf. Investvol. > 150.000 EUR | |
vereinf. Investitionskonzept
Förderf. Investvol. < 150.000 EUR | |
Merkblatt | demnächst hier |
GAP-Kurzbeschreibung | |
Auszug GAP-Auswahlkriterien | |
KMU-Prüfung | |
Kreditbereitschaftserklärung | |
Bescheinigung der Umsatzerlöse | |
Bieterverzeichnis | |
Leitfaden zur
Vorhabenbeschreibung | |
Vergabe/Vergleichsangebote | |
Bauliche Investitionen:
DIN 276 | |
Refernzkostensystem | |
Erklärung zum Architektenvertrag | |
Investitionen in die Tierhaltung:
Anlage 1 | |
Viehbesatzberechnung | |
Ausführliche Informationen zum GAP-Strategieplan finden Sie hier
Auswahlverfahren 2023/2024 AFP |
Förderverfahren | Termine der Auswahlverfahren | für vollständig vorliegende Anträge bis zum | Budget EUR | Ergebnis
(gebundene Mittel) |
GAP-SP EL-0403 | 30.04.2024 | 31.01.2024 | | |
GAP-SP EL-0403 | 30.04.2025 | 31.01.2025 | | |
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Ergebnisse der bisherigen Auswahlverfahren können Sie hier einsehen.
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