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Versuchsrichtlinie
Einleitung. Die optimale spezifische Leistungsfähigkeit von Sorten wird im Rahmen von obstbaulichen Leistungsprüfungen erfaßt. Für die Durchführung solcher Prüfungen wird die nachstehende Merkmalsauflistung empfohlen. Dabei ist die Auswahl geeigneter Merkmale stets anhand der spezifischen Fragestellung eines Versuchs vorzunehmen. Ausführungen zu Art der Versuchsanlage, Anzahl der Wiederholungen, Pflanzabständen, Laufzeit des Versuchs, kulturtechnischen Maßnahmen, Zusammenführung der Ergebnisse verschiedener Standorte und deren Auswertung sind vor Versuchsbeginn abzustimmen, sie werden im nachfolgenden Text nicht gesondert beschrieben. Es wird empfohlen, bei Bundesgemeinschaftsversuchen zu Beginn eine Charakterisierung eines jeden Standortes zu erstellen. Außerdem sollte für die Dauer des Versuchs der Witterungsverlauf des jeweiligen Standortes dokumentiert werden. Die in der folgenden Merkmalsaufstellung verwendeten Boniturnoten folgen der international für Sortenversuche gebräuchlichen Skala mit 9er-Teilung: Die kleinste Note (1) entspricht stets der geringstmöglichen und die höchste Note (9) der höchstmöglichen Ausprägung des betreffenden Merkmals. Die Ausprägungsstufen sind, der besseren Verständlichkeit wegen, auch im Wortlaut aufgeführt. Dabei sind Zwischennoten (2,4,6,8) grundsätzlich möglich, auch wenn sie nicht gesondert aufgeführt werden. Sogenannte qualitative Merkmale wie z.B. Grund- und Deckfarbe können nicht in einer 9er-Skalierung dargestellt werden, demzufolge ist für diese Merkmale eine einfache Skalierung in Einserschritten vorgesehen. In der nachstehenden Auflistung sind zunächst die vegetativen Merkmale (Baum, Blatt) und anschließend die generativen Merkmale (Blüte, Frucht) aufgeführt, wobei neben morphologischen auch physiologische Charakteristika sowie phänologische Daten Berücksichtigung finden. Die Reihenfolge der Merkmale folgt dabei im wesentlichen der zeitlichen Abfolge ihrer Erfassung. Im Anhang sind erläuternde Zusatzinformationen aufgeführt, die für die Erfassung bestimmter Merkmale hilfreich sind. Nach Möglichkeit sind die Bonituren stets von ein- und derselben Person durchzuführen, um einen möglichen Versuchsfehler aufgrund unterschiedlicher subjektiver Sichtweise zu minimieren. Standardmäßig wird in der Anlage eine einzelbaumweise Auswertung empfohlen (Blüte, Fruchtbehang, etc.), Erfassungen nach der Ernte können allerdings parzellenweise vorgenommen werden. Soweit nicht anders vermerkt sind die Merkmale an der Frucht zum Zeitpunkt der optimalen Genußreife zu erfassen. Bestimmte Merkmale (Festigkeit, etc.) sollten bei spezifischen Versuchsfragen (z.B. Lagerungsversuchen) möglichst zu verschiedenen geeigneten Zeitpunkten erfaßt werden (zur Ernte/Einlagerung, unmittelbar nach der Auslagerung, zum Eintritt der Genußreife). Die EG-Qualitätsnormen sind als bindend aufzufassen. Zusätzliche Bemerkungen sind grundsätzlich erwünscht (Extraseite). Arbeitskreis Obstbauliche Leistungsprüfung im Verband der Landwirtschaftskammern e.V., Godesberger Allee 142-148, 53175 Bonn
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