Vor dem Hintergrund der sich rasant verändernden gesamtgesellschaftlichen Rahmenbedingungen
für die Gestaltung der ländlichen Räume haben Bund und Länder die Leitlinien Landentwicklung beschlossen, in denen als Ziele die:
  • Unterstützung der Land- und Forstwirtschaft

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  • die Förderung der regionalen und gemeindlichen Entwicklung und
  • der nachhaltige Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen definiert sind.

Als Umsetzungsinstrumente hierzu bieten wir an:
  • das Integrierte ländliche Entwicklungskonzept,
  • die Betreuung der Entwicklungsschwerpunkte,
  • Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und
    den freiwilligen Nutzungstausch
  • Boden- und Flächenmanagement zur Auflösung von Nutzungskonflikten, z.B. bei infrastrukturellen Großvorhaben, Konversion, Natur- und Hochwasserschutz sowie projektbezogene Förderungen
Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landkreise Kaiserslautern, Kusel, Donnersbergkreis und Südwestpfalzkreis sowie die Kreisfreien Städte Kaiserslautern, Pirmasens und Zweibrücken