Stand: 12/16/2025
Die Probenannahme von Honigen beginnt mit der Honigsaison 2026 (Frühjahr 2026)

Honige aus folgenden Bundesländern können dann für Untersuchungen eingesendet werden: RLP, NRW, SL

Anforderung an die Honigprobe:
Hinweis: Bitte ausschließlich saubere Honiggläser verwenden!
Es ist eine Honigmindestmenge von mindestens 250g erforderlich. Wird der Honig mit Verkaufsetikett (Neutralglas) bzw. als D.I.B.-Glas mit D.I.B.-Etikett (Gewährverschluss) eingereicht, fließt dies im Prüfbericht mit in die Bewertung ein. Die Abgabe des Honigs als Probe erfordert eine eindeutige Beschriftung (Name, Anschrift) des Probengefäßes. Eine Bearbeitung des Honigs im Anschluss an die Probenziehung kann eine Veränderung der Messparameter zur Folge haben.
Nach erfolgter Analyse erhalten Sie auf dem Postweg einen Prüfbericht mit beiliegender Rechnung.

Unter folgenden Link sind die Probenbegleitscheine zu finden:

Anlage 3 Aufträge Honiglabor 2025_12_16.docxAnlage 3 Aufträge Honiglabor 2025_12_16.docxAnlage 3 Aufträge Honiglabor 2025_12_16.pdfAnlage 3 Aufträge Honiglabor 2025_12_16.pdf

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